Pflichtversicherung für e-Bikes von EU-Ausschuss abgelehnt

Im Frühling 2018 machte sich bereits eine eher unerfreuliche Meldung breit, die uns befürchten ließ, dass Pedelecs bis 25 km/h bald genauso wie S-Pedelecs einer obligatorischen Haftpflichtversicherung unterliegen, nachdem ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission an die Öffentlichkeit gelangte. Nun endlich heißt es durchatmen, denn das EU-Parlament entschied in der vergangenen Woche gegen diesen Entwurf. Er sei schlichtweg unverhältnismäßig und nicht ausgereift für e-Bikes bis 25 km/h, die laut Definition nicht zu den Kraftfahrzeugen, sondern zu den Fahrrädern zählen. Die obligatorische Haftpflichtversicherung hingegen gilt nach der KFZ-Versicherungsrichtlinie nur für Kraftfahrzeuge.

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Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung ging es für das e-Bike in der vergangenen Woche. Obwohl Pedelecs bis 25 km/h rechtlich gesehen als Fahrrad gelten, war im vergangenen Jahr die Diskussion aufgekommen, diese Fahrzeugkategorie EU-weit zu einer Haftpflichtversicherung zu verpflichten. Damit sollte sichergestellt werden, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten die Deckung einer Haftpflichtversicherung garantiert werden kann. Allerdings wurde im Vorhinein bereits scharf kritisiert, dass eine solche Entscheidung dem e-Bike Markt nachhaltig schaden würde, da die Mehrkosten einer Haftpflichtversicherung vor einem Kauf abschrecken könnten.

Versicherungspflicht schade der e-Bike Branche

e-Bike Versicherungspflicht

Ein Pedelec ist per Definition ein Fahrrad, das mit einem Elektromotor mit bis zu 250 Watt Leistung ausgestattet ist. Dieser unterstützt den Fahrer, wenn dieser in die Pedale seines eBikes tritt. Ohne den Pedaldruck bleibt der Motor still. Die zusätzliche Unterstützung des Elektromotors soll das Fahren mit dem Fahrrad angenehmer und komfortabler gestalten, da die Anstrengung während der Fahrt stark reduziert und angepasst wird. Durch ein e-Bike fährt ein durchschnittlicher Fahrradfahrer in etwa 1-3 km/h schneller als mit seinem unmotorisierten Fahrzeug. Dies gibt Grund genug zur Annahme, dass eine verpflichtende Haftpflichtversicherung nicht im Verhältnis mit der Tretkraftunterstützung des e-Bikes steht. So entschied auch das EU-Parlament und wies den Gesetzesentwurf der EU-Kommission ab.

Viel Gegenspruch erhielt die obligatorische Haftpflichtversicherung auch vom Europäischen Radsportverband (ECF) und der Industrie. Diese argumentierten damit, dass eine Versicherungspflicht das Wachstum der nachhaltigen eBike-Branche stark eindämmen würde. Auch der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten würde gewaltig in die Höhe schießen. Nachdem der Gesetzesentwurf durch das Parlament abgelehnt wurde, befürwortete der Direktor der ECF-Anwaltschaft, Adam Bodor, diese Entscheidung. Abschließend muss das Europäische Parlament noch formal korrekt durch eine Abstimmung gegen diesen Entwurf stimmen, da der sich EU-Rat überraschenderweise für die Einführung der Versicherungspflicht einsetzt. Man ist sich allerdings sicher, dass es letztendlich zu einer Ablehnung kommen wird.

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