Neue Steuervorteile beim e-Bike Leasing ab Januar 2019

Der Bundestag verabschiedete erst kürzlich neue Förderungen der umweltfreundlichen Mobilität durch Elektrofahrräder. Demnach entfällt ab dem 1. Januar 2019 beim Leasing von betrieblich genutzten e-Bikes für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende für drei Jahre die Entnahmebesteuerung. Konkret bedeutet das, dass das e-Bike Leasing deutlich günstiger wird. Besonders vorteilhaft sind diese neuen Steuervorteile für Neuverträge, aber auch bestehende Leasing-Verträge profitieren.

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In den letzten Wochen rankten sich viele Gerüchte und Spekulationen über mögliche Steuerbefreiungen beim eBike-Leasing. Nun scheint es endlich Klarheit zu geben, die im Rahmen des Einkommenssteuerjahresgesetzes 2018 in Form von zusätzlichen Steuervorteilen für Selbstständige eingeräumt wurden. Diese gelten für Fahrräder und Pedelecs und sind vorerst auf drei Jahre, also bis einschließlich 2021, beschränkt. Auch S-Pedelecs werden durch die neue Regelung begünstigt, obwohl sie rein rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Allerdings sind bei den S-Pedelecs nur Neuverträge betroffen.

Von welchen Steuervorteilen kannst Du profitieren?

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Die Leasingrate für Pedelecs, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, wird im kommenden Jahr wie bisher als Betriebsausgabe geltend gemacht. Ab dem Jahr 2019 fällt jedoch die Entnahmebesteuerung weg. Demnach muss die private Nutzung der Leasing-eBikes nicht mehr versteuert werden und auch die Umsatzsteuer auf die Privatentnahme fällt weg. Diese Neuregelung sorgt dafür, dass zusätzlich bis zu 20 % Ersparnis im Vergleich zur alten Regelung entstehen kann, was natürlich von den individuellen Verhältnissen abhängt. Der Steuerberater wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner. Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, dass Du im Falle eines laufenden Leasing-Vertrags von jedem verbleibendem Monat im betroffenen Zeitraum profitierst, während Neuverträge ab vom Vertragsbeginn an bis zum Ablauf der Steuererleichterung profitieren. Es lohnt sich also, einen Leasing-Vertrag so früh wie möglich im neuen Jahr abzuschließen, um möglichst lange von den Steuervorteilen profitieren zu können.

Welche e-Bike Typen und Marken sind betroffen?

Kurz und knapp gesagt: Alle Pedelecs profitieren von der neuen Regelung. Darunter alle e-Bike Typen und Marken. Um einen Überblick über die besten e-Bikes 2019 zu bekommen, bieten wir auf ebike.de Bestenlisten für jeden e-Bike Typen an und vergleichen dabei die angesagtesten und innovativsten Marken miteinander. Alle e-Bikes in diesen Listen können spätestens in der kommenden eBike-Saison 2019 kostenlos in einer e-motion e-Bike Welt in Deiner Nähe Probe gefahren werden.

Die besten e-Bikes 2019

Zu den besten e-Bikes 2019 geht es hier:

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