Bundesweite Lastenrad-Förderung 2024

Finanzielle Unterstützung für umweltfreundliche Mobilität

Inhaltsverzeichnis

Stand vom 29.01.2024: Freunde von Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhängern können vorübergehend aufatmen: Die bundesweite Förderung für Lastenräder ist seit Mitte Januar 2024 wieder aktiv! Erst im November 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Genehmigungspause für alle Förderprogramme im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds erlassen. Mit anderen Worten: Die Einreichung von Förderungsanträgen für Lastenräder und deren Genehmigung war für einige Monate ausgesetzt.

Diese Situation wird sich zumindest vorübergehend ändern: Bis zum 29. Februar 2024 haben Interessenten die Gelegenheit, ihre Anträge zu stellen. Anträge, die vor der Antragspause am 04. Dezember 2023 eingegangen sind, bleiben gültig, werden bearbeitet und müssen nicht erneut gestellt werden.


Die Bundesregierung führte im März 2021 erstmals die Förderung für Lastenräder ein, um Unternehmen bei der Implementierung klimafreundlicher Transportmittel zu unterstützen. Das Förderprogramm für Schwerlasträder erfreute sich bereits zuvor großer Beliebtheit. Aufgrund hoher Nachfrage auch unterhalb des Schwerlastsegments hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschlossen, die Förderung umzugestalten. Seit dem 01. März 2021 werden nun auch leichtere Lasten e-Bikes ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm gefördert.

Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können weiterhin von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) profitieren. Die Prämie gilt insbesondere für kleinere Lieferbikes und Mikro-Depots, die einen Beitrag zur zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr leisten.

Die unverträgliche Form der Zustellung

Aufgrund des wachsenden Online-Handels steigt auch der Lieferverkehr in Innenstädten stark an. Jährlich werden in Deutschland etwa drei Milliarden Pakete ausgeliefert, und die Online-Bestellungen nehmen weiter zu. Dies führt zu einem verstärkten Einsatz von Lieferfahrzeugen, die Geh- und Radwege blockieren, die Luftqualität beeinträchtigen und Staus verursachen. Eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative ist der städtische Einsatz von Lasten e-Bikes.

Die bundesweite Lastenrad Förderung Beitragsbilder 1

Die Bundesregierung unterstützt eine Alternative zum Automobil

Die staatliche Förderung für gewerbliche Lastenräder und elektrisch unterstützte Anhänger bleibt weiterhin erfolgreich und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Zielgruppen. Das Bundesumweltministerium gewährt eine Unterstützung von 25 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder und Lastenanhänger.

Für die Förderung ist es erforderlich, dass sowohl das Fahrrad als auch der Anhänger Lasten von mindestens 120 Kilogramm transportieren können. Zudem muss die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden. Diese Förderung steht Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähigen Vereinen und Verbänden offen. Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen haben somit die Möglichkeit, auf diese umweltfreundliche Alternative umzusteigen und effizient durch den städtischen Verkehr zu gelangen.

Wichtig zu beachten ist, dass der Fördergegenstand erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erworben oder in Auftrag gegeben werden darf. Die Beantragung der Förderung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die bundesweite Lastenrad Förderung Beitragsbilder 2

Emissionsfrei auf der letzten Meile

Die Bundesregierung unterstützte bis Mai 2023 den Aufbau von sogenannten Mikro-Depots, die als Umschlagpunkte für Sendungen auf Lastenräder dienen und gleichzeitig zur Zwischenlagerung genutzt werden. Dies ermöglicht eine emissionsfreie Zustellung „auf der letzten Meile“, wobei diese letzte Meile den letzten Umschlagsort zum Kunden im Transportwesen darstellt.

Diese Förderung stand sowohl privaten Unternehmen als auch Unternehmen mit kommunaler Beteiligung offen. Selbst Unternehmen, die nicht direkt Waren an Kunden lieferten, konnten sich bewerben, sofern sie Platz auf ihrem Gelände für Mikro-Depots zur Verfügung stellten. Kooperative Nutzung dieser Depots wurde ausdrücklich unterstützt. Die Fördermaßnahmen deckten eine breite Palette ab, einschließlich Errichtung, Nutzung und Sicherung der Mikro-Depots, mit einer möglichen Förderhöhe von bis zu 40 % oder maximal 20.000 Euro der förderfähigen Ausgaben. Dies schloss auch den Erwerb von Containern, Sicherheitstechnik und Investitionen in die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur ein. Eine Voraussetzung war, dass das Unternehmen die letzte Meile zum Kunden mit emissionsfreien Fahrzeugen zurücklegte.

Wenn du die Förderung für Lastenräder nutzen möchtest und einen Experten an deiner Seite haben möchtest, stehen die Lasten e-Bike Experten von e-motion gerne zur Beratung bereit, um gemeinsam mit dir die passende umweltfreundliche Alternative zu finden.

Hier erhältst du alle Informationen zur Förderung!

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