Wir hoffen sehr, dass das Thema in der Bundesregierung weiter behandelt wird und dass im Laufe des Jahres irgendwann ein besseres Ergebnis für den Leasingnehmer erzielt werden kann. Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass e-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder eBike. Dennoch können wir froh darüber sein, dass das Thema eBike Leasing von der Bundesregierung aufgegriffen wird. Das zeigt uns, welch großen Stellenwert die nachhaltige Mobilität aktuell in Deutschland besitzt.
Sind e-Bike Akkus sicher?
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