„Getunte“ E-Bikes und Pedelecs

Mit Vollgas durch den deutschen Gesetzesdschungel

Schneller, leichter, besser! Ebikes sind derzeit der Renner der Saison und Hersteller spucken ihre neuen Ebike-Designs wie am Fließband aus. Doch manche Ebike-Besitzer gehen gerne für ihre Fahrräder mit elektrischer Unterstützung die extra Meile und rüsten ihr Ebike mit kostspieligen Extras auf. Doch wie legal sind „getunte“ Ebikes auf deutschen Straßen?

Inhaltsverzeichnis

E-Bikes und Pedelecs sind ohne Zweifel der neue Fahrradtrend im Strassenverkehr und sorgen für Wachstum in den Fachgeschäften. Der Gesetzgeber kann kaum noch mit der Innovation Schritt halten und auf diese Weise entstehen rechtliche Grauzonen und viel Unwissenheit unter den Konsumenten. Die Verunsicherungen beginnt schon bei der unterschiedlichen Kategorisierung von E-Bikes und Pedelecs. Wollen wir dann auch noch unserem Fahrrad mit elektrischer Unterstützung einen besonderen Schliff verleihen und mit kostspieligen Extras nachrüsten, verkompliziert sich die Rechtslage umso mehr. Wenn wir zuvor bereits über die unterschiedliche Einstufung von E-Bikes und Pedelecs informiert haben (nachzulesen unter: Elektrofahrrad, Ebikes und Pedelecs), möchten wir an dieser Stelle alle E-Bike-Fahrer und -Interessierte durch den Gesetzesdschungel der „getunten“ Fahrräder führen.

Wird ein neues Produkt in den Verkehr gebracht, dies impliziert auch das Nachrüsten oder „Tuning“ eines E-Bikes/ Pedelecs, so müssen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz verschieden haftungsrechtliche Grundsätze beachtet werden:

Experten warnen vor schwer abschätzbaren Sicherheitsrisiken

Zumal auf deutschen Straßen für alle Elektro-Fahrgeräte eine Zulassungspflicht erforderlich ist, die nicht unter die Pedelec-Bezeichnung fallen, d.h. der Trittunterstützung welche Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h ermöglicht, können höhere Geschwindigkeiten bei Ebikes oder getunten Pedelecs schnell zu Unfällen führen. Höhere Geschwindigkeiten verleiten schnell zu leichtsinnigen Überholmanövern auf Radwegen und können im Ernstfall mit schweren Unfallfolgen enden und stellen somit ein Risiko für Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer dar. Doch nicht nur das. Steigende Anforderungen an das Material, die mit dem Ebike bzw. Pedelec-Tuning einhergehen um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen, sind oftmals nicht geeignet für Ebikes. Experten warnen davor, dass es beim Nachrüsten eines gebrauchten Rads schwer abschätzbar ist, wie stark die Ermüdung von Rahmen, Gabel, Lenker oder sonstigen sicherheitsrelevanten Bauteilen bereits vorangeschritten ist und ob die dort verbauten Komponenten den erhöhten Anforderungen eines E-Bikes überhaupt standhalten können. Verzichten sollte man dabei auf E-Bikes vom Discounter. Würde man alle sicherheitsrelevanten Bauteile durch Neuteile ersetzen, könnten weiterhin keine validen Aussagen über die Gesamtstabilität des Fahrzeugs getroffen werden. Diese Werte könnten nur aufwändige Testverfahren liefern.

Aus diesem Grunde sollten Umbauten in der Regel nur von einem Fachmann ausgeführt werden um eine korrekte und sichere Nachrüstung zu gewährleisten die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.  Doch auch hier bleiben Umbaumaßnahmen rechtlich weiterhin heikel. Der ADFC erklärt, dass der Händler, der das Fahrrad nachrüstet nicht nur für den einwandfreien Betrieb des Elektroantriebes, sondern auch für das gesamte Fahrzeug verantwortlich ist. D.h. sobald er Änderungen an einem Ebike oder Pedelec vornimmt, wird er zum Hersteller des Gesamtproduktes und muss somit alle vom Gesetzgeber geforderten Gewährleistungen erfüllen. Die Produzentenhaftung ist für 10 Jahre gültig. Sollte es so beispielsweise zu einem Unfall kommen, drohen ernste Folgen und Schadensersatzansprüche. 

Der Umbau ist demnach nicht zu raten, zumal mit diesem sämtliche Gewährleistungen des Herstellers erlöschen. Wer dennoch nicht auf erhöhte Geschwindigkeiten verzichten möchte, der steigt besser auf ein S-Pedelec oder ein Motorrad um.

Tags: 2012, eBike Tuning

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