Erstmals e-Bike Leasing für kommunale Angestellte möglich
Bislang war es für Unternehmen des öffentlichen Dienstes nur möglich, ihren Mitarbeitern ein Dienstrad oder ein Dienst e-Bike als Gehaltsplus anzubieten. Durch den neuen Tarifvertrag können kommunale Angestellte seit Oktober 2020 nun aber endlich auch ein e-Bike Leasing per Gehaltsumwandlung beziehen. Ein Erfolg, der vor allem dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) zu verdanken ist. Der VKA ist mit der Forderung nach einem Dienstradleasing für kommunale Angestellte in die Verhandlungen gegangen, um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu halten.
Wer kann von der neuen Regelung profitieren?
Mit dem neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst erhalten über 1,5 Millionen Beschäftigte erstmalig Zugang zu einem Dienstrad, das sie für den alltäglichen Weg zur Arbeit sowie in ihrer Freizeit benutzen können. Der Einsatz von Diensträdern dürfte damit in den nächsten Wochen und Monaten einen kräftigen Boom erleben.
Konkret kommen Angestellte aus den folgenden Bereichen nun ebenfalls in den Genuss des attraktiven Dienstradleasings:
- Städte, Gemeinden und Landkreise
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Sparkassen
- Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
- Nahverkehrsbetriebe
- Flughäfen
So funktioniert das e-Bike Leasing für kommunale Angestellte
Bei einem e-Bike Leasing per Gehaltsumwandlung verzichtet der kommunale Angestellte auf einen Teil seines monatlichen Nettogehalts. Dieser Anteil entspricht der Leasingrate für das Traum e-Bike, das sich der Mitarbeiter für seinen täglichen Weg von und zur Arbeit ausgesucht hat.
Wie hoch die monatliche Leasingrate für das Dienstrad ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst spielt für die Rate natürlich der Anschaffungspreis des e-Bikes eine Rolle. Auch beim e-Bike Händler gebuchte Servicepakete, Änderungen an der Ausstattung oder Kinderfreibeträge haben einen Einfluss auf die Leasingrate.
Wer sich für das Dienstradleasing interessiert und ein Gefühl für die monatliche Rate bekommen möchte, der kann einen der vielen Leasingrechner im Internet nutzen. Üblicherweise bewegt sich tatsächliche Gehaltsbelastung bei einem Dienstrad im Wert von 3.000 € in einem Bereich um die 50 €. Bei einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten ergibt sich in diesem Fall eine Ersparnis von fast 2.000 € im Vergleich zum Direktkauf.
Leasing für Bundes- und Landesbeamte
Die Neuregelung gilt leider nicht für alle Bundes- und Landesbeamten. Da ihr Nettogehalt in voller Höhe ausgezahlt werden muss, ist das e-Bike Leasing über eine Gehaltsumwandlung nicht zulässig.
Sind Bundesbeamte und Landesbeamte also komplett vom Dienstradleasing ausgeschlossen? Nein, es gibt auch für sie eine Möglichkeit! Wenn der Arbeitgeber sich dazu entscheidet, die Leasingrate für das Dienstrad in kompletter Höhe zu tragen, so können auch Bundes- und Landesbeamte von den vielen Vorteilen eines Jobrads profitieren. Bei den Bundes- und Landesbeamten hängt es also vom Arbeitgeber ab, ob den Mitarbeitenden ein Dienstrad als Benefit angeboten wird.
Vorreiter Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist am 20. Oktober dieses Jahres ein extrem spannendes Pilotprojekt gestartet. Das Bundesland hat für fast 170.000 Landesbeamte und -beamtinnen sowie Richter und Richterinnen ein Dienstradangebot per Gehaltsumwandlung eingeführt. Baden-Württemberg möchte mit diesem Projekt eine Vorreiterrolle einnehmen und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer in nächster Zeit mit ähnlichen Projekten nachziehen.