Die wichtigsten Vorschriften und Infos über e-Bike Beleuchtung bringen Licht ins Dunkel

Ein e-Bike wird gefahren wie ein Fahrrad und wird bei einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h vom Gesetzgeber auch als solches definiert. Muss ich aber Besonderheiten bei der Beleuchtung beachten? Gibt es zusätzliche Vorschriften für Fahrräder mit Motorunterstützung? Und: Reicht die oftmals vorinstallierte Beleuchtung aus? All diese Fragen sollen hier beantwortet werden. Da die Bundesregierung am 10. März 2017 das Gesetz rund um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert hat, gelten nun neue Vorschriften. Ob diese zu Ihrem Vor- oder Nachteil sind, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Die Beleuchtung an Ihrem e-Bikes ist ein wesentlicher Faktor für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr und stellt schlussendlich auch sicher, dass Sie in der Dunkelheit überhaupt sehen, wohin Sie fahren. Ebenso wie ein herkömmliches Fahrrad, ist ein e-Bike – je nach Modell und Typ – mit einem Frontscheinwerfer und einem Rückstrahler ausgestattet. Aber welche Unterschiede gibt es bei Beleuchtungssystemen und welche Vorschriften bestehen von staatlicher Seite? Hier die Erklärung:

Die gesetzlichen Vorschriften für die Beleuchtung am Elektrofahrrad

Zunächst ist zwischen der aktiven und passiven Beleuchtung zu unterscheiden. Als aktive Beleuchtung werden die selbstleuchtenden Komponenten bezeichnet, als passive Beleuchtung die reflektierenden Strahler oder Streifen.

Frontbeleuchtung

Der vordere Scheinwerfer muss mindestens 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10 m Entfernung ausstrahlen, zudem muss es eine klare Grenze zwischen hell und dunkel geben, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Dazu muss der Scheinwerfer in einer Höhe von 400 mm bis 1200 mm montiert werden, ebenso wie der passive weiße Frontstrahler.

Heckbeleuchtung

Das Rücklicht sollte einen Abstrahlwinkel von mindestens 220° besitzen und in einer Höhe von 250 mm bis 1200 mm am e-Bike angebracht sein. Hierbei kann der passive rote Strahler mit im Rücklicht verbaut sein, sodass also kein gesonderter Strahler notwendig ist.

Reflektroren

Zusätzlich zur Beleuchtung müssen Pedelecs auch über Reflektoren, also eine passive Beleuchtung verfügen. An der e-Bike Front ist ein weißer Reflektor vorgeschrieben, am Heck ein roter Reflektor. Die Pflicht zu einem zweiten Heckreflektor wurde aufgehoben. An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren montiert sein (also zwei Reflektoren pro Pedal). Mit den Seitenreflektoren ist die Beleuchtungsausstattung komplett. Wenn Ihnen die Speichenreflektoren optisch nicht zusagen, können Sie alternativ auch auf Reifen mit Reflexstreifen zurückgreifen! 

Bremslicht, Fernlicht, Richtungsanzeiger am e-Bike

Je mehr Licht am e-Bike desto besser – sollte man meinen. Der Staat hat das aber lange Zeit nicht so gesehen und neue Lichtsysteme, die durch die Akkuspeisung am Elektrofahrrad erst praktikabel wurden, lange Zeit nicht erlaubt. Dies hat sich nun geändert! Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Akkuleuchten sind neuerdings gestattet, und dürfen ab sofort genutzt und verbaut werden. Auch das in vielen e-Bikes bereits verbaute Bremslicht ist nun per Gesetz erlaubt. Das gleiche gilt für Fahrtrichtungsanzeiger – also Blinker. Diese sind allerdings nur bei mehrspurigen e-Bikes erlaubt oder wenn das Handzeichen eingeschränkt sichtbar ist. Vergleichbare blinkende Lichter sind weiterhin von der Nutzung im Straßenverkehr ausgeschlossen. Auch in unserem Sortiment lassen sich einige e-Bikes und Pedelecs finden, die mit Bremslichtern ausgestattet sind. Ein Beispiel dafür ist das Rücklicht von Busch+Müller, bezeichnet als „B+M Toplight Line brake plus Bremsrücklicht“.

e-Bike Anhänger

Die Richtlinien für die Lichtsysteme von e-Bike Anhängern haben sich ebenfalls geändert. Wie auch für das e Bike gilt, dass alle Lichtsysteme frei erkennbar sein müssen und diese auch miteinander kombiniert werden dürfen (außer die Fahrtrichtungsanzeiger). Ist der Anhänger breiter als 1000 mm, muss vorne links eine weiße Leuchte am e-Bike Anhänger angebracht werden. Bei schmaleren Anhängern ist diese Leuchte freiwillig. Nach hinten wirkend sind zwei rote Rückstrahler zu montieren, die durch Streifen im Reifen oder durch gelbe Seitenstrahler ergänzt werden, um ausschlaggebend zur Erkennbarkeit des Pedelec-Anhängers beizutragen.

Sonderfall S-Pedelec

Wie beim Pedelec gelten auch für das S-Pedelec die gleichen Vorschriften für die Beleuchtungssysteme, jedoch kommen beim S-Pedelec noch weitere Vorschriften zur grundsätzlichen Benutzung hinzu (zum Beispiel: Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Hupe (neu ab 2017), Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc). Diese gelten jedoch erst für neu-produzierte Elektrofahrräder, sodass nicht alle e-Bikes und S-Pedelecs mit den neuen sicherheitsrelevanten Anbauteilen ausgerüstet sein müssen und es nicht verpflichtend ist, diese nachzurüsten.

Sonderfall e-Mountainbike

Serienmäßig finden Lichtsysteme bei e-Mountainbikes keinen Einzug. Schließlich sind eMTBs für den Einsatz im Gelände und nicht im Straßenverkehr entwickelt. Da viele Fahrer Ihr geliebtes e-Mountainbike aber auch außerhalb der Offroadtrails nutzen wollen, können diese e-Bike natürlich einfach mit einem Lichtsystem nachgerüstet werden. Die S-Pedelec Mountainbikes hingegen werden oft serienmäßig mit Lichtanlagen ausgestattet.

Was passiert, wenn der Akku leer ist?

Ab sofort ist die Speisung der Beleuchtung über Akkus, Batterien, Dynamos und e-Bike-Systeme gleichberechtigt. Aber was geschieht, wenn der e-Bike Akku leer ist – funktioniert die Pedelec-Beleuchtung in diesem Fall auch nicht mehr? Diese Frage hat sich auch der Gesetzgeber gestellt und eine Regelung geschaffen. E-Bikes, die ab dem 01. Januar 2019 verkauft werden, müssen eine Nutzung der Lichtanlage bis zu zwei Stunden nach Motor-Aus gewährleisten müssen. Alternativ ist es auch möglich, den Antriebsmotor als Lichtmaschine zu verwenden.

Busch + Müller e-Bike Beleuchtung
Supernova e-Bike Beleuchtung
Lupine e-Bike Beleuchtung

Worauf Sie beim Kauf der e-Bike Beleuchtung unbedingt achten sollten

Sucht man nach Lichtsystemen, fallen oftmals die Größen Lux und Lumen ins Auge, die angeben wie der Scheinwerfer sein Licht auswirft. Lumen stellt die Gesamtmenge an Licht dar und Lux die Lichtmenge in 10 Metern Entfernung. Jedoch sollte man sich nicht nur an diesen Größen orientieren, denn auch die Streuung, also das Lichtfeld, kann entscheidend sein. Das Lichtfeld setzt sich aus dessen Breite, der Weite und der Ausleuchtung insgesamt zusammen. Zudem sollte auch auf die Größe und die Homogenität geachtet werden, damit bei voller Größe auf eine gleichmäßige Sichtbarkeit geschlossen werden kann.

Vor dem Kauf sollte man sich auch bewusst machen in welchen Maß die Lichtanlage genutzt werden soll, denn auch hier variieren die Prioritäten. Für einen e-Bike Fahrer in einer Großstadt sollte ein eher schwächeres System (z.B. der Scheinwerfer EYRO von Busch+Müller ) ausreichen, da er oftmals beleuchtete Straßen befährt. Im Gegensatz dazu steht jemand, der sein e-Bike als Autoersatz nutzt und oft auf unbeleuchteten Landstraßen unterwegs ist. Diese Personen sind mit einem extrem leistungsstarken Scheinwerfer ,wie der IQ-SPEED von Busch+Müller, besser beraten, um eine helle und breite Ausleuchtung bei jeder Situation zu gewährleisten.

Busch + Müller Beleuchtung
Lichtkegel einer Busch+Müller Beleuchtung mit 150 Lux

Tags: 2017, ebike beleuchtung

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