StVZO nun an den Stand der Technik angepasst
Am 10. März 2017 verabschiedete der Bundesrat die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Darin enthalten sind Neuerungen, die die Beleuchtung an e-Bikes und Fahrrädern betreffen. Dies ist auf der einen Seite ein Einlenken nach jahrelanger Verhandlung mit einigen Fahrrad-Verbänden, als auch eine längst überfällige Anpassung an den heutigen Stand der Technik. Die bisher geltende Dynamopflicht entfällt ab nun, da sie längst nicht mehr zeitgemäß war. Der Fokus der Entwicklung liegt heutzutage viel mehr auf die Integration von Fernlicht, Tagfahrlicht, Bremslicht und richtungsweisenden Blinkanlagen zur Verbesserung der Sicherheit für e-Bike Fahrer im Straßenverkehr. Diese sind nun vorschriftenkomform und dürfen seit März 2017 an Fahrrädern und e-Bikes im Straßenverkehr angebracht werden.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Sowohl für Fahrräder und e-Bikes als auch für zugehörige Fahrradanhänger gelten die neu verfassten Vorschriften. Dadurch kann ein neues Maß an Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Richtungsweisende Lichtanlagen, bzw. Blinker, dürfen an solchen e-Bikes installiert werden, an denen das Fahrzeug oder Komponenten des Fahrzeugs die Handzeichen des Fahrers teilweise oder vollständig verdecken. Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV, äußert sich wie folgt zu den Änderungen der StVZO:
„Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen“
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