Bisher sind e-Bikes bis 25 km/h in Deutschland nicht verpflichtet, bei einer Haftpflichtversicherung gemeldet zu sein, da sie gesetzlich den Fahrrädern gleichgestellt sind. Lediglich Pedelecs bis 45 km/h, sogenannte S-Pedelecs, müssen versichert werden.
Der neue Gesetzesentwurf der EU-Kommission beruht auf neuen Erkenntnissen der Unfallforschung, laut der vor allem motorisierte Fahrzeuge, darunter auf Pedelecs, für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich seien. Laut Studie sollen so Schäden in Höhe von 870 Millionen Euro allein durch nichtversicherte Fahrzeuge entstanden sein. Der Vorschlag der EU richtet sich daher an alle bisher nichtversicherten, motorisierten Fahrzeuge wie e-Bikes, Segways und e-Roller.
Die Folgen, die dieser Gesetzesentwurf hätte, wären schwerwiegend. Zwar ist eine e-Bike Versicherung von Haus aus keine schlechte Idee, jedoch wäre eine verpflichtende Versicherung nicht erstrebenswert. So müssten Menschen, die mit dem e-Bike zum Beispiel zur Arbeit pendeln oder in der Freizeit mit ihrem Pedelec unterwegs sind, zusätzliche Kosten abdecken, die sich zu dem ohnehin schon für viele abschreckenden Anschaffungspreis der Elektrofahrräder addieren würden. Das würde natürlich Leute abschrecken, die mit dem Gedanken spielen, sich ein e-Bike anzuschaffen, wodurch die Verkaufszahlen möglicherweise einbrechen könnten. Dabei ist die nachhaltige Mobilität gerade heute von großer Wichtigkeit, wenn es um das Lösen der großen Umweltprobleme geht.
Zudem könnte die Versicherungspflicht für e-Bikes erneut die Debatte um die Gleichstellung des Pedelecs mit dem Fahrrad entfachen, was zur Folge haben könnte, dass auch e-Bikes bis 25 km/h zukünftig auf der Straße fahren müssten. Ob dadurch allerdings die Unfallzahlen sinken, sei dahingestellt. Zahlreiche Beschwerden, darunter auch der ADFC, wurden von der EU-Kommission abgewiesen. Daher bleibt das Thema weiterhin spannend und wird scharf beobachtet.